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Lichtrufanlage: unverzichtbar für die Sicherheit der Patienten
Wenn eine gesunde Person in eine Notsituation gerät, kann sie in der Regel eigenständig Hilfe rufen. Bei kranken und älteren Menschen stellt dies jedoch ein großes Problem dar. Daher bleiben hierbei viele Notfälle unentdeckt – oftmals mit fatalen Folgen. Aus diesem Grund ist es wichtig, ein effektives Notrufsystem einzuführen. Für Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime bieten sich hierfür Lichtrufanlagen an. Diese machen das Betreuungspersonal unauffällig auf die Notsituation aufmerksam – ohne durch eine große Lärmentwicklung die übrigen Bewohner zu stören. Derartige Systeme werden häufig auch als Schwesternrufanlage bezeichnet.
Lichtrufanlagen sind in vielen Einrichtungen vorgeschrieben
Eine Lichtrufanlage erhöht die Sicherheit der Patienten erheblich. Daher ist sie in vielen Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben – beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Selbst in Justizvollzugsanstalten gibt es eine entsprechende Vorschrift. Wenn Sie in einer dieser Einrichtungen in verantwortlicher Position tätig sind, müssen Sie sich daher um die Installation einer solchen Anlage kümmern.
Komplexe Systeme mit vielfältigen Möglichkeiten
Früher waren Lichtrufanlagen recht einfach aufgebaut. Der Patient verfügte in der Nähe seines Betts über einen Schalter. Wenn er diesen betätigte, erleuchtete entweder über der Zimmertüre oder im Schwesternzimmer ein entsprechendes Lichtsignal. Mittlerweile handelt es sich bei diesen Anlagen jedoch um sehr komplexe Systeme. Beispielsweise ist es möglich, diese mit medizinischen Geräten, die die Vitalfunktionen überprüfen, zu verbinden. Auf diese Weise wird bei einer kritischen Verschlechterung des Gesundheitszustands automatisch ein Notsignal abgesetzt. Außerdem ist es möglich, mobile Empfänger für das Pflegepersonal und viele weitere Geräte zu integrieren. Um diese vielfältigen Funktionen zu ermöglichen, verwenden moderne Lichtrufanlagen stets eine digitale Übertragungstechnik.
Installation durch eingewiesene Fachkräfte
Die gesetzlichen Vorschriften zum Betrieb der Lichtrufanlage betreffen nicht nur die Verpflichtung zum Einbau. Darüber hinaus müssen Sie hierfür eine eingewiesene Person beauftragen. Diese muss über die notwendigen Qualifikationen verfügen und eine sachgerechte Umsetzung sicherstellen. Deshalb ist es empfehlenswert, sich für diese Aufgabe an Ihren Elektrofachbetrieb zu wenden.
Fachmännische Planung und Umsetzung durch den Elektrofachbetrieb
Wenn Sie sich für die Einrichtung der Lichtrufanlage an unseren Fachbetrieb wenden, erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine sorgfältige und zukunftssichere Planung an. Das bedeutet, dass die Lichtrufanlage auch nach vielen Jahren noch einsatzfähig ist – selbst wenn sich die Technik bis dahin weiterentwickelt.